Wohngruppe Hofeld

Wohngruppe Hofeld

In unserer Wohngruppe können auf der rechtlichen Grundlage von §27 in Verbindung mit §§34, 35a, 41 SGBVIII bis zu neun Kinder und Jugendliche aufgenommen werden, für die eine langfristige stationäre Hilfe vorgesehen ist. Es können Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts in der Regel von 6 bis 18 Jahren aufgenommen werden. Unsere Wohngruppe ist für Kinder und Jugendliche mit folgenden Problembereichen konzipiert:
•     „sexueller Missbrauch“
•    „Verhaltensauffälligkeiten“
•    „Entwicklungsverzögerungen“
•    „soziale und emotionale Störungen“
•    „posttraumatische Belastungsstörungen“
•    „seelische Behinderung“
Ausgeschlossen von der Aufnahme sind Kinder und Jugendliche mit körperlicher Behinderung oder schwerer geistiger Behinderung. Weiteres Ausschlusskriterium ist die anhaltende Abhängigkeit von Drogen.

Ziele der pädagogischen Arbeit

•    Aufbau sozialer Kompetenz und Kontakte
•    Kompensation bisheriger Entwicklungsdefizite
•    Schaffen einer vertrauensvollen Atmosphäre
•    Befähigung zu einem eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Leben
•    Fähigkeit zur realistischen Selbsteinschätzung
•    Verantwortungsbewusster Umgang mit Geld
•    Psychische und emotionale Stabilisierung als Grundlage für eine mögliche Rückführung oder Verselbständigung
•    Unterstützung des schulischen und beruflichen Werdegangs
•    Trainieren der Konfliktfähigkeit
•    Altersgemäßer Umgang mit Medien und deren Inhalte
•    Gezielte Ressourcenförderung hinsichtlich sportlicher, musischer oder kreativer Fähigkeiten


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